
Unsere Kanzlei bietet umfassende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Einreichung von Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, wenn grundlegende Rechte und Freiheiten verletzt werden. Dazu gehören:
• Feststellung, ob alle innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft wurden, bevor die Beschwerde eingereicht wird,
• Überprüfung der Akten von Verfahren, die vor türkischen Gerichten anhängig sind,
• Bewertung der wesentlichen Aspekte der behaupteten Verletzung,
• Erstellung von Antworten auf die Stellungnahmen der Regierung,
• sowie die Verfolgung der Beschwerde bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sei es persönlich oder durch einen Vertreter.